Allgemeine Geschäftsbedingungen von Atelier AndreArt

1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen zwischen dem Atelier AndreArt (nachfolgende AndreArt) und dem Kunden.

2. Ausführung der Arbeit

2.1  Vorbehältlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung der Arbeit voll und ganz dem Ermessen von AndreArt überlassen. Insbesondere steht ihr die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel und die Aus-wahl der Mittel zu deren Umsetzung zu.

2.2 Bei der Ausführung der Arbeit kann AndreArt Hilfspersonen/Dritte ihrer Wahl einsetzen.

2.3 Der Kunde verpflichtet sich, bei Fotografien den Umständen entsprechend an der Auf-tragsabwicklung mitzuwirken und die erforderlichen Ressourcen (Lokalität, Daten, In-formationen, Termine, Personen etc.) rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

2.4 Verschiebt der Kunde einen Aufnahmetermin weniger als zwei Tage vor dem Termin auf ein späteres Datum oder kommt er seinen Verpflichtungen gemäss Ziffer 2.3 nicht nach, so hat AndreArt Anspruch auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten. AndreArt ist berechtigt, einen durch die Verschiebung bedingten Mehraufwand dem Kunden in Rechnung zu stellen.

2.5 Ziff. 2.4 gilt auch für den Fall, wenn ein Aufnahmetermin infolge ungünstiger Wetter-bedingungen weniger als zwei Tage vor dem Termin auf ein späteres Datum verscho-ben wird.

2.6 Erbringt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nur unvollständig und fehlen dadurch notwendige Ressourcen, ist AndreArt berechtigt, diese Ressourcen soweit möglich selber zu erbringen und der dadurch entstandene Mehraufwand dem Kunden zu ver-rechnen.

2.7 Verschiebt sich die Produktion aufgrund der unvollständigen Mitwirkung des Kunden um mehr als zwei Wochen, ist AndreArt berechtigt, eine Teilzahlung von bis zu 50% des Gesamtauftrages in Rechnung zu stellen.

2.8 Kann eine Arbeit aufgrund mangelnder Mitwirkung des Kunden gar nicht oder nur mit erheblichem Mehraufwand umgesetzt werden, ist AndreArt berechtigt, die Leistung komplett einzustellen. Dabei hat der Kunde den bis dahin geleisteten Aufwand zu ent-schädigen.

3. Offerte und Auftragserteilung

3.1 Aufträge können mündlich und schriftlich erteilt werden. AndreArt bestätigt jeden Auf-trag schriftlich per Email mit Hinweis auf die geltenden AGBs. Erfolgt darauf vom Kunden kein Widerruf innert 3 Werktagen, so gilt der Auftrag als erteilt.

3.2 Jede Offerte wird von AndreArt anhand der Angaben des Kunden und des zu erwartenden Aufwandes errechnet.

3.3 Ändern sich die Bedingungen oder die Anforderungen und Wünsche des Kunden im Verlaufe der Auftragsbearbeitung, weist AndreArt den Kunden darauf hin und erstellt eine neue Offerte, welche die vorgehende Offerte ersetzt.

3.4 Wird ein Auftrag vom Kunden widerrufen, aus Gründen, die nicht AndreArt zu verant-worten hat, gelten folgende Regelungen:

a) Fotografie
– Erfolgt der Widerruf bis 14 Tage vor dem Aufnahmetermin, sind die bis dahin an-gefallenen Kosten zu ersetzen.
– Erfolgt der Widerruf 14-3 Tage vor Aufnahmetermin, hat der Kunde 50% des Gesamtbetrages zu bezahlen
– Erfolgt der Widerruf weniger als 3 Tage vor Aufnahmetermin, hat der Kunde 100% des Gesamtbetrages zu bezahlen.

b) Bei allen anderen Aufträgen hat der Kunde denjenigen Aufwand zu ersetzen, der bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bei AndreArt angefallen ist.

4. Preise/Zahlungsbedingungen

4.1 Sämtliche Preise auf der Website von AndreArt sind unverbindlich. AndreArt behält sich das Recht vor, Preisangaben von der Website jederzeit zu ändern.

4.2 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken zuzüglich gesetzlicher Mwst.

4.3 Kleine Projekte (bis CHF 5`000.–) werden grundsätzlich nach Abschluss verrechnet und sind innert einer Frist von 30 Tagen zu zahlen. Vorbehalten bleiben besondere Umstände gemäss Ziff. 2.4 ff.

4.4 Bei grösseren Projekten (ab CHF 5‘000.–) erfolgt die Rechnungstellung in Raten. Die 1. Rate (1/3 des Gesamtbetrages) wird nach Auftragserteilung fällig. Die 2. Rate wird nach Abschluss der Aufnahmen und die 3. Rate nach Abschluss des Projektes als Schlussrechnung fällig.

4.5 Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Zustellung zu bezahlen. Leistet der Kunde nicht innert dieser Frist, gerät er in Verzug. Der Verzugszins beträgt 5%.

4.6 AndreArt ist berechtigt, den Kunden kostenpflichtig zu mahnen. Die Umtriebsentschä-digung für erste Mahnung beträgt CHF 10.–, für die zweite Mahnung CHF 20.–.

4.7 Werke von AndreArt verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Andre-Art.

5. Abnahme / Lieferung

5.1 Das fertiggestellte Werk wird in der Regel in digitalem Format online zum Download bereitgestellt. Der Kunde ist angehalten die Daten innert der vom Downloaddienst an-gegebenen Frist von sieben Tagen herunterzuladen und zu sichern.

5.2 Der Kunde hat das Werk zu überprüfen. Allfällige Fehler sind innert fünf Tagen zu be-anstanden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die fotografische Arbeit als genehmigt.

5.3 Wird das Werk versendet, trägt der Kunde sämtliche Risiken. Namentlich eine Trans-portversicherung ist Sache des Kunden.

5.4 Verzögert sich der Liefertermin aufgrund höherer Gewalt, kann der Kunde keine For-derungen daraus ableiten.

6. Haftung

6.1 AndreArt haftet nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Die Haftungsbe-schränkung gilt auch für das Verhalten von Hilfspersonen.

6.2 Bei der Fotografie liegen geringfügige inhaltliche und stilistische Abweichungen ge-genüber vereinbarten Konzepten / Entwürfen im Toleranzbereich und können nicht als Mangel geltend gemacht werden.

6.3 Bei der Fotografie sind Qualität und Quantität des Materials abhängig von den örtli-chen und zeitlichen Gegebenheiten. Minderungen aufgrund von äusseren Bedingun-gen (ungünstiges Licht, schwierige Wetterverhältnisse, Lokalität etc.) können nicht be-anstandet und als Mangel geltend gemacht werden.

7. Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Kunden

a) Allgemein
7.1 Der Kunde darf die fotografische Arbeit nur zu dem mit AndreArt vereinbarten Zweck verwenden. Jede vereinbarungswidrige Verwendung verpflichtet den Kunden, Andre-Art eine Entschädigung in der Höhe von 150% des gemäss zur Zeit des Vertrags-schlusses geltenden SAB-Tarifs (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bild-Agenturen und –Archive) dafür geschuldeten Entgelts zu bezahlen.

7.2 Nur der Kunde ist berechtigt, im Rahmen der mit AndreArt getroffenen Vereinbarung von der fotografischen Arbeit Gebrauch zu machen. Ohne gegenseitige schriftliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten das Recht auf Verwendung der fo-tografischen Arbeit zu überlassen.

7.3 Der Kunde hat bei der mit AndreArt bestimmten Verwendung des Werks den Namen “AndreArt” in geeigneter Form zu erwähnen. Mit vorgestelltem Zeichen © und nachge-stelltem oder mit einem ähnlichen, mit dem Fotografen vereinbarten Vermerk (z.B. „Alle Rechte bei …“). Bei Weglassung des Vermerks schuldet der Kunde zusätzlich zum vereinbarten Honorar eine Entschädigung im Umfang von 50% des Honorars, welches für die widerrechtliche Verwendung der fotografischen Arbeit gemäss des zur Zeit des Vertragsschlusses geltenden SAB-Tarifs (Schweizerische Arbeitsgemein-schaft der Bild-Agenturen und –Archive) zu bezahlen wäre.

7.4 Die Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.

b) Rechte Dritter
7.5 Wenn der Kunde AndreArt angegeben hat, im Rahmen der Ausführung der fotografi-schen Arbeit (bestimmte) Personen zu fotografieren, so hat der Kunde dafür zu sor-gen, dass diese Personen ihre Zustimmung zum Fotografiert werden und zum nach-folgenden Gebrauch der fotografischen Arbeit im Rahmen des Vertragszweckes ge-geben haben.

7.6 Wenn der Kunde AndreArt Gegenstände und/oder Gerätschaften übergeben oder ihm bestimmte Orte angegeben hat, die im Rahmen der fotografischen Arbeit fotografiert werden sollen, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass kein Recht Dritter der Erstellung der fotografischen Arbeit und deren anschliessenden Gebrauch im Rahmen des Ver-tragszweckes entgegensteht.

7.7 Falls die in den beiden vorstehenden Absätzen vorgesehenen Verpflichtungen verletzt werden, verpflichtet sich der Kunde, AndreArt jede Zahlung (z.B. Schadenersatz) zu-rückzuerstatten, zu welcher AndreArt zugunsten der Berechtigten verpflichtet werden könnte, und AndreArt für sämtliche im Zusammenhang mit der Bereinigung der Situa-tion anfallenden Kosten (z.B. Kosten im Zusammenhang mit Vergleichs- oder Ge-richtsverhandlungen) zu entschädigen.

8. Verwendung der fotografischen Arbeit durch AndreArt

Wurde im Einzelfall schriftlich ausdrücklich vereinbart, dass der Kunde das Urheber-recht an der fotografischen Arbeit erhält, so behält AndreArt das Recht, die fotografi-sche Arbeit für eigene Zwecke zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Websei-te, in Portfolios, an Kunstaustellungen etc.

9. Referenzen

AndreArt hat jederzeit das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Drucksachen), bei Ausstellungen und bei Gesprächen mit potentiellen Kunden auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist St. Gallen.